Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern für das Führen von Flurförderzeugen eine spezielle Ausbildung. Nur wenn die Fahrer über eine solche Ausbildung verfügen tritt die BG in einem Schadenfall ein. Der Lehrgang beinhaltet eine Ausbildung, mit max. 10 Teilnehmern, nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Führer von Flurföderzeugen (Ffz).
Daher erfolgen unsere Staplerschulungen „Erwerb des Staplerscheines nach BGV D 27 und BGG 925“ nach BG-Richtlinien.
Inhalte
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau– und Funktion von Ffz
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb und Prüfung des Ffz.
- Umgang mit Last
- Verkehrswege und –regeln
Praktische Ausbildung
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm/ Ge-wichtsverteilung
- Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Ffz
- Verlassen des Ffz
- Fahr– und Stapelübungen